Freihandelsabkommen : verhöhnte Bürger, Beherrschende Konzerne Achte Version, überarbeitete und erweiterte

, par Robert Joumard

Zusammenfassung eines Berichts in Französisch oder in Spanisch :

Sie heißen TAFTA, TiSA, TTIP, integrierter transatlantischer Markt, CETA… und sie haben noch viele andere Bezeichnungen. Alles wird daran gesetzt, die Dinge unverständlich zu machen und das Interesse der Bürger gar nicht erst zu wecken. Um Licht in die Sache zu bringen, fassen wir die zahlreich vorhandenen Teilanalysen zusammen und geben Einblick in die verschiedenen Projekte zum Thema „Freihandelsabkommen“ oder besser gesagt „Abkommen über die Freiheit, Geschäfte zu machen. Wir behandeln das bekannteste Abkommen, jenes zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das Parallelabkommen mit Kanada, das Abkommen über den freien Dienstleistungsverkehr, aber auch drei Projekte zu Abkommen zwischen der Europäischen Union und Afrika.

Für unsere Zusammenschau haben wir auch andere bi- oder multilaterale Freihandels- und Investitionsabkommen herangezogen, die seit vielen Jahren in Kraft sind, allen voran das nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Weltweit gab es Ende 2015 schon knapp 3.300 bilaterale Investitions- oder Freihandelsabkommen.

Im Allgemeinen haben die meisten dieser Abkommen in Frankreich kaum das Interesse der Bürger geweckt. Die geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den großen Wirtschaftsräumen hingegen stießen schon in der Vergangenheit auf heftigen Widerstand. Dies gilt besonders für das Multilaterale Abkommen über Investitionen MAI aus dem Jahr 1998. Mit diesem Abkommen sollte eine Freihandelszone für Dienstleistungen geschaffen werden. Weiter sollte es garantieren, dass Regelungen im öffentlichen Auftragswesen, zum Schutz geistigen Eigentums sowie Regelungen über die Erzielung persönlicher Gewinne, abgeschafft werden. Auch das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie ACTA zum besseren Schutz geistigen Eigentums stieß auf starken Widerstand. Beide Abkommen mussten fallen gelassen werden.

Die Welthandelsorganisation WTO wurde 1995 als institutioneller Rahmen geschaffen. Die 160 Mitgliedsstaaten repräsentieren praktisch das gesamte weltweite BIP sowie das Welthandelsvolumen. Ziel der WTO ist die schrittweise Abschaffung der Zölle und allgemein die Abschaffung der Handels- und Gewinnerzielungshindernisse. Das Allgemeine Abkommen für den Dienstleistungshandel GATS ist ein Teil der WTO und regelt die Liberalisierung des Dienstleistungssektors. WTO und GATS werden in regelmäßigen Verhandlungsrunden weiterentwickelt. Diese sind aber seit 2001 durch den Widerstand der Schwellenländer blockiert.

Um trotzdem zu versuchen, die Freiheit, Geschäfte zu machen als obersten Grundsatz des internationalen Lebens festzuschreiben, haben die neoliberalen Konzernchefs und Politiker die Verhandlungen über enger gefasste Abkommen aufgenommen. Das am weitesten fortgeschrittene Vorhaben ist das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), das seit Mai 2009 verhandelt wird und dessen Abschluss der Verhandlungen im September 2014 verkündet wurde. Nach massiven Protesten der europäischen Bürger und sogar der Unternehmen gegen die privaten Schiedsgerichte wurde eine zweite Version des Abkommens Ende Februar 2016 veröffentlicht. Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten (TTIP oder TAFTA) wird sei Juli 2013 verhandelt. Die ’undichte Stellen’ sind besorgniserregend, aber die Verhandlunge scheinen langwierig.

Die Verhandlungen über das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) haben im Februar 2012 begonnen. Zielsetzung : die weitere internationale Öffnung des Dienstleistungssektors und das Verhindern jeglichen staatlichen Eingreifens. 52 Länder sind beteiligt, darunter die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, die zwei Drittel des Welthandels repräsentieren. Die großen Schwellenländer werden gewissenhaft außer Acht gelassen und so formiert sich indirekt eine anti-BRICS (Brasilien, Russland, Indian, China und Südafrika) Allianz.

Gemäß der Bestimmungen der in 70er Jahren unterzeichneten Lomé-Abkommen, hatten die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifik von Zöllen und Kontingenten freien Zutritt zum EU-Raum, während sie die Importe aus der EU besteuern konnten. Um diese alten Abkommen, die nicht mehr der neoliberalen Politik der Union entsprechen, zu reformieren, wird seit über zehn Jahren verhandelt. Ergebnis der Verhandlungen sind drei Abkommen über die Freiheit, Geschäfte zu machen, die Ende 2014 von der Union, Westafrika, Ostafrika und dem südlichen Afrika paraphiert wurden. Die afrikanische Länder scheinen nicht sehr eilig zu sie zu unterzeichnen, und natürlich zu ratifizieren.

Ferner wird seit März 2010 ein transpazifisches Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verhandelt. An den Verhandlungen sind zwölf Länder aus Amerika, Asien und Ozeanien beteiligt, darunter die Vereinigten Staaten. Es wurde im Februar 2016 unterzeichnet. Viele andere, weniger bedeutende Abkommen, werden parallel dazu verhandelt.

All diese Abkommen sind einander ähnlich und haben viele Gemeinsamkeiten, die wir im Folgenden genauer betrachten :

Erstes wesentliches Merkmal der Abkommen über die Freiheit, Geschäfte zu machen – gleichzeitig ihr oberstes erklärtes Ziel – ist die Abschaffung der Zölle. Die Zölle zwischen der EU einerseits sowie den Vereinigten Staaten und Kanada andererseits, sind mit Ausnahme einiger verarbeiteter oder nicht verarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte sehr niedrig. Die Öffnung des europäischen Marktes für US-amerikanische Produkte würde zu einem massiven Eindringen US-amerikanischer Niedrigpreisagrarprodukte (Hormon-Rindfleisch, Chlorhühner, gentechnisch veränderte Lebensmittel, mit Tiermehl gefütterte Tiere, etc) und in weiterer Folge zu einer verstärkten Industrialisierung der europäischen Landwirtschaft führen. Konsequenz daraus wäre der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in der Landwirtschaft.

Die Abschaffung der Zölle zwischen der EU und jenen afrikanischen Ländern, für die die drei verhandelten Abkommen gelten, würde für letztere Nettoverluste bedeuten. Während der 20jährigen Laufzeit des Abkommens würden die Länder Westafrikas 46 Milliarden Euro verlieren. Egal ob die afrikanischen Länder die euro-afrikanischen Abkommen ratifizieren oder nicht, sie werden das Nachsehen haben. Noch gravierender wären die Auswirkungen für die am wenigsten entwickelten Länder, die, sollten die regionalen Abkommen unterzeichnet werden, auch noch einen Großteil ihrer Zolleinnahmen verlieren würden. Die Abkommen zwischen Europa und Afrika verurteilen somit die afrikanischen Unterzeichnerländer, ihre bereits sehr kleinen Budgets für Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Infrastruktur weiter zu kürzen.

Die Verfasser des Abkommens zwischen der EU und den USA geben zu, dass das oberste Ziel der meisten Freihandelsabkommen nicht etwa der Abbau der ohnehin unerheblichen Zollschranken sei, sondern es ginge vielmehr darum, die „Abschaffung, den Abbau oder die Verhinderung unnötiger Handelshemmnisse“ festzuschreiben. Als unnötig gilt, was den Handel, die Geschäftstätigkeit oder die Gewinnerzielung einschränkt, wie die Regulierung des Finanzsektors, der Kampf gegen die Klimaerwärmung oder die Ausübung der Demokratie. Von der Harmonisierung technischer Normen über Regelungen in verschiedenen Bereichen bis zur Gesetzgebung : die Rechte der Konzerne stehen über den Sozial- oder Umweltschutzgesetzen. Mit diesem Gewinnmaximierungsziel der Großkonzerne ist das Ende der öffentlichen Dienstleistungen vorprogrammiert, sofern diese Abkommen in Kraft treten.

Formell wurde keine Hierarchie der Rechte festgelegt. Aber die beharrliche Vorbereitung der Übermacht des Handelsrechts und der Konzernrechte sowie die eklatanten Unterschiede in der Ausdrucksweise, je nachdem ob es um das Handelsrecht oder um andere Rechte geht, führen zu einer de facto Hierarchie, gestützt auf die allein seligmachenden Rechte der Großkonzerne auf internationaler Ebene. Diese Abkommen machen den Weg frei für die Einschränkung der Rechte des Staates auf Reglementierung und räumen den Großkonzernen eine dominante Rolle ein.

Dabei sind im Prinzip alle Regelungen und Gesetze betroffen, von dem einfachen Beschluss eines Gemeinderats bis hin zu Verfassungsartikeln. Neben der direkt aus Verträgen resultierenden Harmonisierung von Normen und der Konvergenz im Regelungsbereich wird eine dritte Verfahrensweise für bestimmte Sektoren in gewissen Verträgen wie dem US-EU- Abkommen empfohlen : Die gegenseitige Anerkennung von Normen. Die Geschichte zeigt, dass die von den Freihandelsabkommen abgezielte „Harmonisierung“,, dazu tendiert, auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners zu erfolgen, d.h. einer Harmonisierung nach unten.

Die Normen und Gesetze sind nicht die gleichen in Europa und Nordamerika, auch nicht in Europa und in den asiatischen Ländern, weil deren Werte nicht die gleichen sind. So gibt es in den USA kein Vorsorgeprinzip : solange ein Risiko nicht offenkundig erwiesen ist gibt es dieses Risiko einfach nicht. In Europa ist es umgekehrt : erst wenn nachgewiesen ist, dass keine Gefahr besteht, wird grünes Licht gegeben. Daher müssen neue Produkte vor deren Einführung auf den europäischen Markt gründlich getestet und genetisch veränderte Nahrungsmittelprodukte als solche gekennzeichnet werden. In den Vereinigten Staaten wird so was nicht gefordert.

Seit ungefähr einem Jahrhundert werden im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Regelung des Arbeitsrechts – die Bestimmungen der internationalen Arbeitsstandards – Bemühungen unternommen, um die Grundrechte und das Allgemeinwohl zu schützen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben die meisten der 189 Normen der ILO ratifiziert, die Vereinigten Staaten nur elf. Daher können die europäischen Lohnabhängigen einen Abbau der Rechte befürchten, welche sie heute genießen.

Diese Verträge enthalten Bestimmungen, welche den Gebietskörperschaften verbieten, im Rahmen von Ausschreibungsverfahren lokale Unternehmen zu bevorzugen. Außerdem schlagen die Vereinigten Staaten bei den Verhandlungen zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) vor, dass alle Dienstleistungen unmittelbar von allen Unternehmen mit Sitz in jedem Land, welches das Abkommen ratifiziert hat, erbracht werden können. Zum Beispiel könnte ein ausländisches Unternehmen eine in Frankreich gemachte Röntgenaufnahme bewerten und diese Bewertung an einen in Frankreich praktizierenden Arzt übermitteln. Klar liegt, dass der Patient im Falle einer fehlerhaften Bewertung kaum eine Möglichkeit hätte, die betroffene Firma regresspflichtig zu machen.

So unglaublich es auch erscheint, zielen im Zuge der weltweiten Finanzkrise sowohl das EU-USA-Abkommen als auch der Vertrag über den Handel mit Dienstleistungen auf eine weitere Deregulierung der Finanzmärkte ab. Der letzte Vertrag nimmt zudem die wichtigsten Bestimmungen bezüglich des Privatlebens und der Rechte des geistigen Eigentums aus dem gescheiterten Anti-Produktpiraterie-Handelsvertrag (ACTA, d.Ü.) wieder auf.

In den Freihandelsverträgen werden die Dienstleistungen neu definiert anhand ihrer Möglichkeiten der Kommerzialisierung durch multinationale Konzerne ohne Rücksicht auf die menschlichen Bedürfnisse. Sie beruhen auf verbindlichen Rechtsvorschriften, welche die Rechte der Multis institutionalisieren und in einem breiten Spektrum indirekt handelsbezogener Sektoren jegliches staatliche Eingreifen sowie jene sonstiger Gebietskörperschaften verbieten. Vor allem stehen die Universaldienstleistungen im Visier - d.h. alles, was ein Staat seiner gesamten Bevölkerung zukommen lässt : Gesundheit, Bildung, Postdienste usw. Es handelt sich um offensichtliche Versuche in der Absicht, dem Profit der reichsten Unternehmen bzw. Staaten weltweit den Vorzug zu geben, zum Nachteil derer, die diese Dienstleistungen am nötigsten haben. Zu diesem Zweck wurden von den Verfechtern dieser Abkommen fünf Mechanismen ausgedacht : Die Inländerbehandlung, die Meistbegünstigungsklausel, die Negativliste, das Moratorium und die Sperrklinke.

Das dritte von den Freihandelsabkommen verkündete Ziel ist die Einführung einer privaten „Justiz“, um Streitigkeiten zwischen multinationalen Unternehmen und den Staaten zu schlichten, was einen historisch gesehen einmaligen Rückgang des Rechts besiegeln würde. In solchen privaten Schiedsgerichten wird über die Sachen nicht von Berufsrichtern, sondern von drei Schiedsrichtern „gerichtet“ : Einer wird von der angeklagten Regierung oder Gebietskörperschaft, der zweite vom klagenden multinationalen Unternehmen und der letzte (der Vorsitzende) gemeinsam von beiden Parteien ernannt. Selbstverständlich sind die zu Gericht sitzenden Anwälte niemandem rechenschaftspflichtig. Sie können die Rollen munter wechseln und genauso gut als Richter fungieren als auch die Sache ihrer mächtigen Klienten vertreten. Ihr privater Status schließt Interessenkonflikte mitnichten aus, jeder Schiedsrichter kann in Wirklichkeit später für das klagende Unternehmen oder ihm nahe stehenden Organisationen, arbeiten. Falls der verurteilten Staat sich weigert, den Entscheid des privaten Schiedsgerichts zu akzeptieren darf das die Multi vom Staat verlangen, in welchem er seinen Sitz hat dass jenes die Güter des ersteren beschlagnahmt.

Da haben wir also mit einer Pseudo-Justiz zu tun, welche die Grundprinzipien eines gerechten und billigen Rechts mit Füßen tritt, insbesondere das Gleichheitsprinzip, welches mit jenem der Gleichheit vor dem Gesetz direkt verbunden ist, das Prinzip der Kostenlosigkeit, was jedoch nicht die Existenz maßvoller Gerichtsgebühren ausschließt, und das Prinzip der Neutralität, Konsequenz aus der Anforderung der Unparteilichkeit. Nun begünstigt ein fehlendes Recht immer den Stärkeren, in diesem Fall die Multis : „Zwischen dem Starken und dem Schwachen, dem Reichen und dem Armen, dem Herrn und dem Diener, ist es die Freiheit, welche unterdrückt und das Recht, welches befreit“. (Lacordaire)

Dieser Mechanismus ist bereits in zahlreichen bilateralen Abkommen am Werk und insbesondere seit 22 Jahren im Nordamerikanischen Freihandelsabkommen. Die Untersuchung von rund 550 weltweit vor privaten Schiedsgerichten verhandelten Streitfällen zeigt, dass diese die wirtschaftlichen Interessen der Multis auf Unkosten der Rechte der Bürger fördern. Die Schiedsgerichte stellen faktisch Super-Parlamente dar, die die demokratisch getroffenen Entscheidungen ungültig machen.

Die Befürchtung, sich solchen Angriffen ausgesetzt zu sehen und Dutzende Millionen Euro für die Verteidigung oder sogar Milliarden für Schadensersatzzahlungen aufbringen zu müssen, beeinflusst den Spielraum von Staaten, wenn sie Regeln z.B. für Sozialstandards, Umwelt- oder Verbraucherschutz aufstellen wollen : der Mechanismus blockiert den gesetzgeberischen Gestaltungswillen. Am direktesten sind davon die Regierungen schwächerer Länder und lokale Behörden betroffen, deren Mittel begrenzt sind. Doch alle gesetzgebenden Ebenen können sich dadurch beeinflussen oder sogar lähmen lassen, weil sie befürchten müssen, dass ihre Entscheidungen möglicherweise später für nichtig erklärt werden.

Die Investitionsgerichtsbarkeit, die die europäische Kommission für TTIP und CETA vorschlägt, hat marginale Verbesserungen, sondern nicht bieted die Sicherheitsgarantien des Justiz und dringt nicht zum Kern des Problems des Systems von Schiedsgerichten vor : verstärken eine Kategorie von « Superbürger », die das Recht und eine Streitbeilegungsprogramme spezifische fur eigenen Ziele wahrzunehmen.

Dabei gibt es für die multinationalen Konzerne schon wirksamen gerichtlichen Schutz. Und wo nötig gibt es auch andere Lösungen wie beispielsweise Versicherungen für Investoren, den Europäischen Gerichtshof, oder internationale öffentliche Gerichte. Mit diesen Argumenten haben sich schon einige Länder privaten Schiedsgerichten verweigert : Bolivien, Ecuador, Venezuela, Südafrika, Indien, Indonesien, und sogar Australien.

In der Folge sollen die von den Abkommen und ihren Befürwortern gerade in Zusammenhang mit TTIP gerne betonten Rechtsgarantien und der behauptete sozio-ökonomische Nutzen untersucht werden.

Die Vertragsentwürfe oder zumindest was wir davon kennen weisen auf die gemeinsamen Werte und die Garantien hin, die uns angeblich vor schädlichen Aspekten schützen sollen, allerdings mit je nachdem sehr unterschiedlichen Sprachregelungen. Was die Staatsidee angeht, so vertreten die Vereinigten Staaten und Europa ganz und gar nicht die gleichen Werte : in den U.S.A. ist der Staat nicht Hüter des Gemeinwohls und der Interessen der Allgemeinheit, wie das in Europa der Fall ist. Im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Privatwirtschaft und politischen Parteien, auf arbeitsrechrechtliche Normen, auf Umwelt und internationale Gerichtsbarkeit, auf Schutz und Pflege kultureller Vielfalt haben wir auch nicht die gleichen Werte. Eigentlich haben die U.S.A. und die europäischen Länder kaum gemeinsame Werte. Diese dennoch zu behaupten führt zu dem Irrglauben, eine Harmonisierung von Regeln sei nicht mehr als ein technisches Problem ; dabei ist die Harmonisierung von Regeln, die unterschiedliche Werte konkretisieren sollen, eine eminent politische Angelegenheit.

Die im Verhandlungsmandat für TTIP enthaltenen Garantien für Gesundheit, Umwelt und Sozialstandards sind in ausgefeilten juristisch-bürokratischen Jargon mit großem Geschick so verpackt, dass der Eindruck entsteht, es würden Garantien gegeben, allerdings ohne jede Rechtsverbindlichkeit, anders als für das Recht, Geschäfte zu machen. Diese Garantien sind also auf gut deutsch eine Mogelpackung.

Es wird argumentiert, die Freihandelsverträge würden Wachstum, Beschäftigung und Einkommenszuwächse bringen, dank wachsendem Handelsaustausch und höheren ausländischen Investitionen. Dabei gehen die von der europäischen Kommission vorgelegten Zahlen und die Ergebnisse der meisten Studien zu den sozioökonomischen Folgen von lächerlichen Zuwächsen aus : das europäisch-kanadische Abkommen würde des BIP der EU binnen sieben Jahren um gerade einmal 0,01 bis 0,08% erhöhen, das Abkommen mit den U.S.A. um 0,3 bis 5% innerhalb von zehn bis zwanzig Jahren.

Doch anders als es die in diesen Studien eingesetzten theoretischen Modelle behaupten, weisen zahlreiche Forscher und Einrichtungen wie die Weltbank oder die UNCTAD nach, dass die Liberalisierung Auslandsinvestitionen nicht befördert, und dass der Handel ohne Freihandelsabkommen sogar besser gedeiht als mit ihnen. Zahlreiche in den 2000er Jahren veröffentlichte und von einer sehr aktuellen Studie der Tufts Universität in den U.S.A. aufgenommene Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Stichhaltigkeit des in diesen Studien verwendeten Modells im Hinblick auf die Modellierung von Handel, BIP und Beschäftigung sehr zweifelhaft ist. Das wird durch die Fakten erhärtet : die in den Modellberechnungen vor der Unterzeichnung der Freihandelsabkommen zwischen den drei nordamerikanischen Staaten bzw. zwischen den U.S.A. und Südkorea prognostizierten Zuwächse stehen in keinem Verhältnis zu der ein paar Jahre nach Inkrafttreten der Abkommen gemessenen Realität : Verlust an Arbeitsplätzen und Reichtum.

Die neueste Studie, die ein besser geeignetes Modell verwendet, zeigt auf, dass der Vertrag Europa-U.S.A. in der EU bis 2015 zu einem Rückgang der Wirtschaftstätigkeit, der Einkommen und der Beschäftigung führen müsste. Demnach wir das Abkommen die finanzielle Instabilität verschärfen, die Steuereinnahmen und den Lohnanteil an der Wertschöpfung weiter schmälern. Laut dieser Studie würde das Abkommen sogar eher zum Zerfall Europas als zu dessen Integration führen. Frankreich und die nordeuropäischen Länder wären am schlimmsten betroffen : Rückgang des BIP um 0,5%, Verlust von 130 000 Arbeitsplätzen, durchschnittlicher Schwund der Arbeitseinkommen um 460 Euro pro Monat...

Letztes wesentliches Merkmal ist die gewollte Intransparenz der Verhandlungen für die Bürger, die in krassem Gegensatz zur Teilhabe der Konzerne steht. Das Verhandlungsmandat, das die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der Kommission für jedes einzelne Abkommen erteilen, wird nie publik gemacht. Eine Ausnahme ist das transatlantische Freihandelsabkommen : Nur die Mandate des TTIP und des TiSA wurden 16 bis 24 Monate nach ihrer Unterzeichnung veröffentlicht, weil das erstes eine undichte Stelle gab. Manchmal wird der Beginn der Verhandlungen gar nicht erst bekannt gegeben. Kein verhandeltes Dokument wird veröffentlicht.

Diese Verhandlungen sind das Ergebnis jahrelanger unermüdlicher Netzwerkarbeit ultraliberaler Politiker und Konzernchefs. Tatsächlich haben auf beiden Seiten des Atlantiks die politischen Organe die Gründung zahlreicher Lobbyorganisationen der Großkonzerne unterstützt wie den Transatlantic Business Dialogue, das Transatlantic Business Council oder das Wirtschaftsforum Kanada-Europa (CERT). Die Organisationen haben zunächst mit eben diesen politischen Organen die Leitlinien der Abkommen festgelegt und sind nun in die Verhandlungen eingebunden. Den Lobbyorganisationen fällt eine Doppelrolle zu : im Namen der Konzerne, aber auf Anfrage der europäischen Politik, sollen sie vor allem direkten Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess nehmen und die Regeln selber schreiben ; sie sollen aber auch einen geschützten Streichschlichtungsrahmen bei Interessenkonflikten zwischen Unternehmen bieten.

Nicht nur einmal wurden die Abkommen erst nach Abschluss der Verhandlungen veröffentlicht : so geschehen beim Abkommen zwischen der EU und Kanada und bei einem der drei Abkommen zwischen der EU und Afrika, wobei hier die beiden anderen zwar paraphiert, aber noch immer nicht veröffentlicht wurden. Diese Abkommen sind außerordentlich lang – 2.286 Seiten für das Abkommen zwischen der EU und Kanada – und komplex. Sie behandeln so unterschiedliche Themen wie öffentliche Dienstleistungen, Umwelt, Arbeitsrecht, Organisation des Justizwesens oder den Verkauf von BHs.(Büstenhalter) Sie entsprechen daher nicht dem Prinzip der Umkehrbarkeit von Gesetzen, welches verbietet, voneinander unabhängige Entscheidungen miteinander zu verknüpfen. Es entstehen Abkommen mit Verfassungscharakter und diese sind beinahe irreversibel.

Die Ergebnisse zahlreicher Studien, die wir untersucht haben, werfen die Frage nach dem Sprachgebrauch dieser Freihandelsabkommen auf. Die verwendeten Worte und Ausdrücke sind im umgangssprachlichen Normalgebrauch eher positiv besetzt : « Wettbewerb », « für den Wettbewerb öffnen », « freier Handel » usw. Die Analyse zeigt, dass der eigentliche Inhalt dieser Worte hier wenig mit ihrer gängigen Bedeutung zu tun hat, sondern dass sie vielmehr Teil des politischen Marketings sind und eingesetzt werden, um ein politisches Projekt zu « verkaufen ». Übersetzt meinen all diese Ausdrücke nur das eine : die absolute Freiheit, Geschäfte und Gewinne zu machen, möglichst viele Gewinne, unabhängig von den Folgen für Gesellschaft und Umwelt.

Um politisches Marketing und Information zu trennen, schlagen wir daher eine Übersetzung dieser neoliberalen Ausdrücke vor : « Wettbewerb » ist « die absolute Freiheit, Geschäfte und Gewinne zu machen », « Markt » ist « Parlament der Multinationalen und anderen Spekulanten », « Freihandelsabkommen » wird « Abkommen für freies Geschäftemachen », « Investition » ist « Gelegenheit, persönlichen Gewinn zu machen », « Beilegungsmechanismus für Streitigkeiten zwischen Investor und Staat » wird « privates Schiedsgericht für Klagen von Multinationalen gegen Staaten ».

Zum Schluss sollen die von den Abkommen für freies Geschäftemachen verheißenen Ziele und ihre tiefer liegenden Bestrebungen aufgegriffen und einige Ansätze skizziert werden, wie die Bürger und Bürgerinnen ihre Zukunft wieder selber in die Hand nehmen können, statt sie dem Wohlwollen der Multis zu überlassen.

Der lachhaft geringe und sogar deutlich negative sozioökonomische "Nutzen", der von diesen Freihandelsverträgen zu erwarten ist, zeigt, dass ihr eigentliches Ziel nicht Wachstum und Beschäftigung ist, und auch noch nicht einmal der Schutz von Investitionen oder die Förderung des Handels. Vielmehr geht es im Grund nur darum, die Vorherrschaft der Rechte der Multinationalen, Geschäfte und Gewinne zu machen, zu garantieren.

Zölle und « nicht-tarifäre Handelshemmnisse » abschaffen, einigen wenigen das Recht zu geben, Gesetze rückgängig zu machen bedeutet, politische und gesellschaftliche Gestaltungsmacht im Hinblick auf Lebensmittelqualität, Umweltstandards, Meinungsfreiheit, Datenschutz, Gesundheitsversorgung, Energie-, Sozial-, Landwirtschaftspolitik usw. abzugeben. Diese angeblichen Schranken abzubauen heißt, auf all das zu verzichten im Namen der Gewinnmaximierung multinationaler Unternehmen, und heißt auch, die Demokratie den privaten Regeln weniger mächtiger Einzelinteressen unterzuordnen.

Wenn das Recht auf Geschäftemachen und auf Gewinn zum Maßstab aller Dinge wird, wenn dieser Wert über alle anderen gestellt wird, dann wird damit eine fundamentale Souveränität aufgegeben, nämlich die Souveränität, selbst über die eigene, gemeinsame Zukunft zu bestimmen. Damit wird diese Macht - die Macht - alleine den Aktionären der großen multinationalen Konzerne in die Hand gegeben.

Doch so wie Dracula im Tageslicht zerfallen und sterben muss, so halten auch die Freihandelsabkommen dem Licht des Tages schlecht stand, dem Licht der öffentlichen Meinung. Die beste Waffe gegen diese Verträge ist deshalb Information und Aufklärung.

Wenn es mithin keinen Grund gibt, diese sogenannten « Freihandelsverträge » für freie Geschäftemacherei zu akzeptieren, so können Handelsverträge vielleicht sinnvoll sein. Und es gibt Alternativen, zum Beispiel auf der Grundlage des alternativen Handelsmandats, das von einer großen Anzahl von Netzwerken und Organisationen aus der ganzen Welt gemeinsam vorgelegt wurde. Diese Alternativen antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart, im Hinblick auf Entwicklung, auf Verteilung des Ertrags aus der Arbeit aller, auf Erhalt des Ökosystems. Sie ermöglichen den Austausch von Gütern und Dienstleistungen, ohne das Gemeinwohl zugunsten privater Interessen aus den Augen zu verlieren.


Übersetzung aus dem französischen : Eveline Haselsteiner, Hans-Hermann Bohrer und Dorothee Hofer (Coorditrad)

Diesen Text können Sie auch in englischer, französischer und spanischer Sprache lesen. Weitere Informationen hierzu im ausführlichen, online abrufbaren Bericht in Französisch oder in Spanisch.